Externer Datenschutzbeauftragter
Unser Angebot: Fast alle Unternehmen, medizinische Einrichtungen und Freiberufler wie Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer arbeiten mit Daten, die unter das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fallen. Dieses Gesetz fordert, daß unter bestimmten Bedingungen ein Datenschutzbeauftragter (DSB) schriftlich bestellt werden muß. Wer sich nicht daran hält, dem drohen hohe Bußgelder. Vom Gesetz betroffen sind nicht nur große Unternehmen. Die Regelung zur Bestellung eines DSB gilt auch für kleine und mittelständische Betriebe, sofern mindestens neun Mitarbeiter regelmäßig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten befasst sind.
Diese Fragestellungen brauchen Sie nicht allein klären. Gerne unterstützen wir Sie dabei. Wir übernehmen in Ihrem Unternehmen die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten, entlasten Sie so von zusätzlichen Aufwänden und Sie können sich weiterhin auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.
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