Externer Datenschutzbeauftragter

 

Unser Angebot:

Wir möchten Sie bei allen Fragen rund um den Datenschutz als externer zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) unterstützen.

Fast alle Unternehmen, medizinische Einrichtungen und Freiberufler wie Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer arbeiten mit Daten, die unter das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fallen. Dieses Gesetz fordert, daß unter bestimmten Bedingungen ein Datenschutzbeauftragter (DSB) schriftlich bestellt werden muß. Wer sich nicht daran hält, dem drohen hohe Bußgelder.

Vom Gesetz betroffen sind nicht nur große Unternehmen. Die Regelung zur Bestellung eines DSB gilt auch für kleine und mittelständische Betriebe, sofern mindestens neun Mitarbeiter regelmäßig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten befasst sind.

  • Haben Sie sich schon einmal mit den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) auseinander gesetzt?
  • Verfügen Sie über das, vom Gesetzgeber vorgeschriebene, Verfahrensverzeichnis für Jedermann"?
  • Sind Ihre Mitarbeiter, die mit personenbezogenen Daten zu tun haben, auf das Datengeheimnis
      verpflichtet?
  • Auf welche Weise erfolgt diese Verpflichtung?
  • Was genau sind personenbezogene Daten?
  • Sind Ihre Regeln für Internet und Emailnutzung rechtlich vertretbar und werden diese auch eingehalten?
  • Wen und was dürfen Sie als Arbeitgeber kontrollieren und in welchem Umfang?

Diese Fragestellungen brauchen Sie nicht allein klären. Gerne unterstützen wir Sie dabei.

Wir übernehmen in Ihrem Unternehmen die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten, entlasten Sie so von zusätzlichen Aufwänden und Sie können sich weiterhin auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.

 

 

 

 

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